Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Thema Parkett
Überarbeitung von Vollholz- und Mehrschichtparkett
Bitte beachten Sie, dass wir für eventuelles Werfen und Verformen beim Schleifen eines vorhandenen Parkettbodens, sowie für das Durchschleifen oder Ablösen der Nutzschicht bei Mehrschichtparkett keine Haftung übernehmen.
Da bei einem Mehrschichtparkett die dicke der verbleibenden Nutzschicht nicht erkennbar ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Nutzschicht möglicherweise partiell durchgeschliffen wird.
Bei schwimmend verlegtem Fertigparkett kann es zu Schwingungen und Vibrationen kommen, die das Schleif- und Oberflächenbild negativ beeinflussen.
Allgemein sind Ablösungen der Nutzschicht, Eck- und Kantenablösungen sowie Loslösungen nicht schubfest verklebter Parkettelemente nicht auszuschließen. Für diese Fälle wird keine Haftung übernommen.
Die frisch geölte Parkettfläche sollte 12-24 Stunden trockenen, bevor sie betreten wird.
Die ersten 14-Tage sollte das Parkett nur schonend benutzt werden. Möbel vorsichtig hinstellen, den Boden noch nicht mit Teppichen/Läufern belegen.
Hinweis – Colorierungen, farbige Oberflächen
Bei der Überarbeitung von colorierten Parkettböden ist der Natur-Farbton des Holzes nicht mehr herzustellen.
Verkittet Äste und Risse
Äste und Rissen werden bei der Überarbeitung des Parkettes mit einem speziellem Fugenkitt geschlossen.
Die Fugenmasse wird niemals den genauen Farbton des Holzes treffen oder dauerhaft erhalten, da sich Holz unter Einfluss von UV-Strahlung im Farbton leicht verändert während der Fugenkitt farblich relativ konstant bleibt.
Pflegehinweise für geölte Böden
Die ersten 14-Tage nach der Oberflächenbehandlung darf der Boden nur trocken gereinigt werden. Nach dieser Frist kann der Boden mit entsprechenden Pflegemitteln nebelfeucht gewischt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach dem richtigen Parkettpflegemittel.
Der Parkettboden darf niemals übermäßig nass behandelt werden! Als Folge einer zu nassen Reinigung kann der Boden sich vom Untergrund lösen und/oder es kann insbesondere an den Stößen zum Aufkanten des Parketts kommen.
Sockelleisten und Acryl- / Silikonfugen
Wurde eine Montage von Sockelleisten beauftragt, so sind Sie verpflichtet auf Leitungen aufmerksam zu machen. Dies sollte schriftlich geschehen, da wir bei Unterlassen Ihrer Hinweispflicht keine Schadensansprüche von Ihrer Seite anerkennen können.
Bei der Anbringung von Massivholz-Sockelleisten möchten wir Sie auf die entstehenden Hohlräume bzw. Schlitze zwischen Sockelunterkante und Boden aufmerksam machen.
Da der Boden und die Wände zu tolerierende Unebenheiten aufweisen dürfen und der Sockel ein starres Material ist, treten diese Hohlstellen zwangsläufig auf und können nicht als Mangel geltend gemacht werden Acryl- und Silikonfugen sind Wartungsfugen. Absackungen, Rissbildung und Verfärbungen sind kein Grund für eine Reklamation. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung.